bestattung

Wer entscheidet über die Art der Bestattung?

Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die von ihm gewünschte Bestattungsart hinterlassen, so ist diese für die Angehörigen bindend. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt:

  1. Ehegatte
  2. Kinder
  3. Ehegatten der Kinder

Lebensgefährten ( ohne amtliche Eheschließung ) haben gesetzlich kein Entscheidungsrecht. In diesem Falle ist also eine schriftliche Willenserklärung zu empfehlen. Wird die Art der Bestattung zu Lebzeiten festgelegt, so sollte sie in jedem Falle mit den später betroffenen Hinterbliebenen abgestimmt werden, um eine Verletzung der Gefühle zu vermeiden.

testamen

Testament und Erbschein

Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Personen, die nicht mit Ihnen verwandt oder verheiratet sind, bleiben unberücksichtigt, der Lebensgefährte/ die Lebensgefährtin geht leer aus – zuletzt wird der Staat Ihr Erbe.

Wenn ein Ehepaar keine Kinder hat, erbt der zurückbleibende Partner nicht automatisch alles, sondern andere (auch weitläufige) Verwandte erben mit. Besser ist es, wenn Sie Ihren Willen schriftlich festlegen.

Dies kann ganz einfach in handschriftlicher Form geschehen: Eine formlose Erklärung, versehen mit Ort, Datum und Ihrer vollen Unterschrift ist ausreichend. Nur bei größerem Vermögen oder Immobilienbesitz empfiehlt sich der Gang zum Notar. Aufbewahrt werden kann ein solches Testament einfach bei Ihnen zu Hause an einem leicht zugänglichen Ort oder beim Amtsgericht (gegen eine geringe Gebühr). Sie können Ihr Testament jederzeit ohne größeren Aufwand widerrufen oder ändern.

Ein Erbschein kann beim zuständigen Amtsgericht (wenn erwünscht auch über einen Notar) beantragt werden. Ein Erbschein ist der amtliche Nachweis der Erbberechtigung. Er muss vom Erben persönlich beantragt werden.

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Abschied nehmen

Ein Mensch ist verstorben….

Zurück bleiben die, die ihm nahe standen. Der Tod – egal ob plötzlich oder durch Alter und Krankheit zu erwarten – löst bei denen, die dem Verstorbenen nahe standen, eine Fülle von Gefühlen aus, von heftigem Schmerz bis hin zu Abkehr oder Erstarrung, aber manchmal auch Erlösung und Erleichterung. Der Tod eines geliebten Menschen bleibt immer irgendwie unfassbar, selbst dann, wenn er vom Betroffenen herbeigesehnt wurde.

In dieser Situation gilt es zu helfen, das Unbegreifliche begreiflich zu machen. Uns ist es deshalb ein großes Anliegen, den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen einen geschützten Raum zu bieten, in dem sie in privater Atmosphäre und ohne jeden Zwang mit Ihrem lieben Verstorbenen ganz für sich sein können, um langsam nach und nach zu begreifen, was geschehen ist und Schritt für Schritt sich zu verabschieden und loszulassen.

Für manche ist es wichtig, den Verstorbenen noch einmal zu berühren, um das Unfassbare im wahrsten Sinne des Wortes fassbar zu machen. Ein Angehöriger möchte vielleicht noch einmal die Lieblingsmusik des Toten hören oder das Lied, das die Eheleute in vielen Jahren begleitet hat.

Unser Abschiednahmeraum erlaubt so eine innige Verabschiedung Ihres lieben Verstorbenen.

fingerabdruck

Erinnerung fürs Leben

Sie haben einen geliebten Menschen verloren?
Ihren Partner, Ihren Vater, Ihre Mutter oder ein Kind?

Lassen Sie einen Fingerabdruck Ihres Angehörigen verewigen und tragen Sie ihn so als Schmuck immer bei sich.

Wir fertigen für Sie einen Anhänger mit dem Fingerabdruck des Verstorbenen.

Jeder weiß : Linien und Formen eines Fingerabdrucks sind bei jedem Menschen anders. Sie sind wirklich einzigartig.

Jeder unserer Fingerabdruck-Anhänger ist naturgemäß ein Einzelstück. Ein schöner Schmuck, individuell gefertigt und qualitativ hochwertig.

Sie können natürlich auch Ihren eigenen Fingerabdruck anfertigen lassen und z.B. Ihren Partner am Hochzeitstag mit einem sehr persönlichen Geschenk überraschen.