Verstirbt ein Mensch im häuslichen Umfeld, ist folgendes zu tun
Rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Notarzt
(Notfallpraxis +49 2431/ 89 2222)
Er stellt den Tod fest und muss den Totenschein ausfüllen, der beim Verstorbenen verbleibt.
Rufen Sie uns an – wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Tel. +49 2431 – 974 39 39
Es besteht die Möglichkeit den Verstorbenen 36 Stunden bei sich zu Hause zu behalten. Über diesen Zeitraum hinaus kümmern wir uns gerne um eine Ausnahmegenehmigung. Eine zeitnahe Abholung ist selbstverständlich auch möglich.
Wir ermöglichen Ihnen in unseren liebevoll gestalteten Räumen in privater Atmosphäre von dem geliebten Menschen Abschied zu nehmen. Bei uns können Sie sich geborgen fühlen, haben Zeit und Ruhe für eigene Rituale.
Diese Urkunden benötigen wir für das Standesamt:
- Personalausweis vom Verstorbenen
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Eheleuten: Heiratsurkunde oder Familienbuch, Geburtsurkunde
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Verstorbenen Partners, Geburtsurkunde
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, Geburtsurkunde
- Diese Unterlagen – bis auf das Scheidungsurteil – befinden sich im Stammbuch.
Ergänzend zu den Unterlagen für das Standesamt, können wir folgende Abmeldungen für Sie erledigen, dafür benötigen wir:
- Krankenversicherungskarte
- Rentennummer
- Lebens- oder Sterbegeldversicherungspolice
- Zusatzversicherungen
- Falls vorhanden die Graburkunde
Wir helfen Ihnen weiter, falls Unterlagen nicht auffindbar sind.
Wir besprechen mit Ihnen alles Weitere.