Reihengräber
Reihengrabstätten sind Einzelgräber für Erd- oder Urnenbestattungen, die in geschlossenen Grabfeldern der Reihe nach belegt werden. Für ein Reihengrab wird das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Ruhefrist vergeben und kann darüber hinaus zeitlich nicht verlängert werden. Die Reihefolge und die genaue Grablage werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Ruhefrist im Stadtgebiet Erkelenz 30 Jahre.
Erdbestattung - 1401,00 €
Urnenbeisetzung - 1033,00 €
Kindergrab bis 5 Jahre ( Laufzeit 25 Jahre ) - 954,00 €
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind ein- oder mehr stellige Grabstätten für Erd- oder Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht verliehen wird. Die Lage und die Anzahl der Grabstellen werden im Einvernehmen mit den Angehörigen bestimmt. Man unterscheidet zwischen Einzeltiefgräbern und Doppelwahlgräbern.
In einem Einzeltiefgrab sind zwei Erdbestattungen und vier Urnenbeisetzungen, in einem Doppelwahlgrab sind vier Erdbestattungen und acht Urnenbeisetzungen möglich. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Nutzungsrecht zu verlängern. Im Falle einer Beisetzung muss das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist noch bestehen. Dies bedeutet, dass das Nutzungsrecht gegebenenfalls um die fehlenden Jahre verlängert werden muss. Ruhefrist im Stadtgebiet Erkelenz 30 Jahre.
Einzelwahlgrab flach ( 1 Sarg + 2 Urnen ) - 1795,00 €
Einzelwahlgrab tief ( 2 Erdbestattungen + 2 Urnen ) - 2188,00 €
Doppelflachgrab ( 2 Erdbestattung + 4 Urnen ) - 3085,00 €
Doppeltiefengrab ( 4 Erdbestattungen + 4 Urnen ) - 3703,00 €
Urnenwahlgrab ( 2 Urnen ) - 1198,00 €
Urnenwahlgrab ( bis zu 4 Urnen ) - 1483,00 €
Kolumbarium
Hierbei handelt es sich um eine Urnenwand aus Marmor. In dieser Wand sind einzelne Kammer, wo drei Urnen beigesetzt werden können. Die Kammer wird mit einer Platte geschlossen. Es besteht die Möglichkeit dort den Namen etc. eingravieren oder aufsetzten zu lassen. Die Ruhefrist liegt bei 30 Jahren.
Kolumbarium/Urnennische - 1763,00 €
Anonyme Grabstätten
Anonyme Grabstätten sind Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die als Rasengräber angelegt sind und ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Manche Städte benötigen eine Willenserklärung vom Verstorbenen, das er eine Anonyme Bestattung wünscht z.B.: Ich wünsche nach meinem Tode Anonym beigesetzt zu werden. Datum und Unterschrift.
Erdbestattung - 2011,00 €
Urnenbeisetzung - 1318,00 €
Wiesengrab
Wiesenreihengrab
hier besteht die Möglichkeit eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung durch zuführen,diese Grabstätte wird für 30 Jahre erworben und kann nicht verlängert werden, die Grabplatte muss durch einen Steinmetz erworben werden und wird im Rasen eingelassen.
Erbestattung 2196,00 €
Urnenbeisetzung 1978,00 €
Wiesenflachwahlgrab
hier handelt es sich um eine Grabstätte mit Nutzungsrecht und Nachkaufmöglichkeiten für mehrere Bestattungsmöglichkeiten, eine Grabplatte muss beim Steinmetz erworben werden und wird in einem vorgegebenen Fundamentstreifen eingelassen. Hier besteht die Möglichkeit für eine Erdbestattung und 2 Urnenbeisetzungen.
Erdbestattung 2635,00 €
Urnenbeisetzung 2382,00 €
Wiesentiefenwahlgrab
wie Flachgrab aber für 2 Erdbestattungen und 2 Urnenbeisetzungen.
Erdbestattung 3043,00 €
Urnenbeisetzung 2383,00 €
Bei den allen Wiesengräber handelt es sich um ein pflegefreies Grab, die Grabpflege wird von der Stadt Erkelenz übernommen.
Sonstige Grabstätten
Gemeinschaftsgrab
Hier besteht die Möglichkeit in einem Doppelgrab eine Urnenbeisetzung durchführen zu lassen, die Grabpflege wird von der Firma Klauth übernommen, es besteht die Möglichkeit auf einem Grabstein den Namen eingravieren zu lassen.
Urnenbeisetzung mit Grabpflege 1542,00 €
Urnenbaubestattung
Hier wird an einem vorgeschriebenen Baum der Stadt Erkelenz eine Urnenbeisetzung durchgeführt
Urnenbeistzung 2428,00 €
Ascheverstreuung
Ascheverstreuung 905,00 €
Sonstige anfallenden Kosten
Benutzung des städtischen Abschiednahmeraum – 185,00 €
Benutzung der städtischen Friedhofskapellen oder Aussegnungshallen – 180,00 €
Kosten des Bestatters
Die Kosten einer Bestattung durch den Bestatter, setzen sich individuell zusammen.